Lernmittelfreiheit, Eigenanteil der Erziehungsberechtigten
Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schulkinds bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit (2022) beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:
- Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 4) - bis zu 16,00 EUR
- Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule - Klassen 5 bis 10) - bis zu 34,00 EUR
- Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) - bis zu 93,00 EUR
Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schulkindern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).