Kampfmittelbeseitigung
Bei Bauvorhaben jeglicher Art ist zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen. Durch die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Havixbeck wird bei der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) eine Luftbildauswertung beantragt.
Da die Luftbildauswertungen bei der Bezirksregierung Arnsberg je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sind, ist es sinnvoll, sich bereits vor Stellung eines Bauantrages mit der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung zu setzen.
Voraussetzungen
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Mitteilung der bauherren- und grundstücksbezogenen Daten
Rechtsgrundlagen
- Technische Verwaltungsvorschrift für den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Nordrhein-Westfalen (TVV KBD NRW)
- Runderlass über die Erstattung der anfallenden Kosten
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst