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Kampfmittel sind Bomben, Munition und Munitionsteile (z.B. Patronen, Granaten). Auch Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkrieges werden regelmäßig bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden.

Aus diesem Grund ist es bei Bauvorhaben jeglicher Art zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von der Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen.
Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist gemäß § 1 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster) und Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln).

Einzelheiten regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 12.11.2003 (GV. NRW. S. 685). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.

Nach der Mitteilung des Bauamtes oder nach einem Antrag wird in der Regel vom Ordnungsamt bei der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) eine Luftbildauswertung beantragt. Da die Luftbildauswertungen bei der Bezirksregierung Arnsberg je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sein kann, ist es sinnvoll, sich vor Stellung eines Bauantrages mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls bereits einen Antrag auf Prüfung zu stellen. 

 

Grundsätzlich sind in jedem Fall und bei jedem Bodeneingriff folgende Hinweise zu beachten:

  • Es ist möglich, dass die verwendeten Luftbilder aufgrund von Bildfehlern, ungenügender zeitlicher Abdeckung oder ungenügender Sichtbarkeit, nicht alle Kampfmittelbelastungen zeigen.
  • Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und es ist unverzüglich das Ordnungsamt der Gemeinde Havixbeck oder die Polizei zu verständigen. Diese Stellen werden daraufhin unverzüglich den Kampfmittelbeseitigungsdienst informieren.

 

Was ist bei einem Kampfmittelfund (Zufallsfund) zu tun?

  • Ruhe bewahren!
  • Kampfmittel nicht berühren!
  • Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage lassen!
  • Maschine abstellen und sichern!
  • (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeit am Fundort einstellen! Fundstelle markieren!
  • Fundort räumen!
  • Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen!
  • Ordnungsamt (gegebenenfalls über die Notrufnummer der Polizei) alarmieren!

Voraussetzungen

  • Antrag auf Überprüfung einer möglichen Kampfmittelbelastung
  • Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

Fachbereich 2