Auszüge aus der Liegenschaftskarte enthalten die zeichnerische Darstellung der einzelnen Flurstücke mit den Grenzen, den Gebäuden, den Nutzungsarten und topografischen Gegenständen.

Diese Auszüge werden besonders im Grundstücksverkehr oder für den Grundstücksnachweis, z. B. bei Bauanträgen, Teilungsgenehmigungen, Baulastenanträgen, Finanzierung durch Banken oder notarielle Verträge benötigt.

Zuständig ist die Abteilung 62 - Vermessung und Kataster des Kreises Coesfeld. Dort werden auch Liegenschaftskarten mit Grenzmaßen angefertigt.

Hinweis: 

Bei Baumaßnahmen ist ein Plan erforderlich, der über den Inhalt der Liegenschaftskarte hinaus auch bauordnungsrechtliche Angaben enthält. Einen Lageplan zum Bauantrag können Sie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Katasteramt beantragen.

Zuständige Behörde

Kosten

Die Auszüge aus Liegenschafts-/Flurkarte sind gebührenpflichtig. Diese Gebühren können Sie der Seite des Kreises Coesfeld entnehmen.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Planung und Bauverwaltung *
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck