Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlheferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet, sucht die Gemeinde Havixbeck noch freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Durch die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer setzen Sie sich aktiv für die Demokratie in Deutschland ein und tragen einen Teil dazu bei, dass freie Wahlen überhaupt erst möglich sind.
Daher kann auch die vorgezogene Bundestagswahl nur mit Hilfe von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern reibungslos durchgeführt werden.
Aufgaben als Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Sie gehören vor Ort einem Team von 6 Wahlhelfenden an. Zusammen bilden Sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet wird und die Wahl durchführt.
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer haben Sie die Aufgabe am Wahltag im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wählern auszugeben, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen und am Wahlabend die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen somit das Wahlergebnis fest.
Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr erfolgt dabei der Einsatz in zwei Schichten. Um 18.00 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand dann zur gemeinsamen Auszählung der Stimmen.
Zur Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Schulung angeboten. Auch haben Sie stets die Möglichkeit, bei Fragen das Wahlamt der Gemeindeverwaltung zu kontaktieren.
Als Dankeschön für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie ein Erfrischungsgeld i. H. v. 35,00 €.
Sie möchten dieses Ehrenamt übernehmen oder haben noch Fragen? Dann melden Sie sich!
Wahlamt der Gemeinde Havixbeck
Ansprechpartner: Herr Höing
E wahlen@gemeinde.havixbeck.de
T 02507/33-136
Weitere, ausführliche Informationen zur voraussichtlichen Bundestagswahl 2025 erhalten Sie zudem unter www.wahlen.nrw.
Voraussetzungen
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und darf nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)