Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelfer*Innen gesucht
Sie möchten gerne bei einer der nächsten Wahl die Gemeinde Havixbeck aktiv unterstützen? Dann melden Sie sich! Voraussetzung ist das Wahlrecht für jeweilige Wahl. Vielleicht haben Sie ja auch schon mal bei der Durchführung einer Wahl geholfen und haben entsprechende Erfahrung?
Das ist aber nicht unbedingte Voraussetzung. Es wäre nur hilfreich, damit die einzelnen Wahlteams aus Personen mit und ohne Erfahrung besetzt werden können.
Die Gemeinde Havixbeck ist unbedingt auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen.
Wann und wo?
Das entscheidet sich jeweils, wenn ein bestimmter Wahltermin ansteht.
Was ist zu tun?
Sie sorgen gemeinsam in einem Wahlteam für den reibungslosen Ablauf der Wahl.
Die Beisitzer*innen sind z. B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig, Schriftführer*innen fertigen die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis und Wahlvorstehe*innen leiten den Ablauf in dem jeweiligen Wahlvorstand.
Alle Wahlhelfer*innen werden in einer Schulung in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen.
Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt, welches bei den verschiedenen Wahlen unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Auskunft erhalten Sie unter den angegebenen Kontaktdaten.
Sie möchten dieses Ehrenamt übernehmen oder haben noch Fragen? Dann melden Sie sich!
Wahlamt der Gemeinde Havixbeck
Ansprechpartner: Herr Höing
E wahlen@gemeinde.havixbeck.de
T 02507/33-136
Der bequemste Weg ist dabei
Voraussetzungen
Wenn Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sein möchten, müssen Sie wahlberechtigt sein.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Amt/Fachbereich
Fachberich IV