Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlheferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Durchführung der Kommunalwahlen, die am 14. Sebtember 2025 stattfindet und für die eventuelle Stichwahl am 28. September 2025, sucht die Gemeinde Havixbeck noch freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Durch die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer setzen Sie sich aktiv für die Demokratie in Havixbeck ein und tragen einen Teil dazu bei, dass freie Wahlen überhaupt erst möglich sind.
Aufgaben als Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Sie gehören vor Ort einem Team von 6 Wahlhelfenden an. Zusammen bilden Sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet wird und die Wahl durchführt.
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer haben Sie die Aufgabe am Wahltag im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wählern auszugeben, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen und am Wahlabend die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen somit das Wahlergebnis fest.
Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr erfolgt dabei der Einsatz in zwei Schichten. Um 18.00 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand dann zur gemeinsamen Auszählung der Stimmen.
Zur Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Schulung angeboten. Auch haben Sie stets die Möglichkeit, bei Fragen das Wahlamt der Gemeindeverwaltung zu kontaktieren.
Als Dankeschön für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie ein Erfrischungsgeld i. H. v. 35,00 €.
Sie möchten dieses Ehrenamt übernehmen oder haben noch Fragen? Dann melden Sie sich!
Wahlamt der Gemeinde Havixbeck
Ansprechpartner: Herr Höing
E wahlen@gemeinde.havixbeck.de
T 02507/33-136
Der bequemste Weg ist dabei
Voraussetzungen
Wenn Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sein möchten, müssen Sie wahlberechtigt sein.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)