Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Eine Erlaubnis bedarf, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht bzw. verkauft.
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Ansprechpartnerin einzureichen. Eine persönliche Abgabe ist dabei nicht zwingend notwendig, gerne können Sie die Unterlagen auch postalisch oder per E-Mail einreichen.