Feuerwehrangelegenheiten
Die Gemeinde Havixbeck unterhält eine Freiwillige Feuerwehr in Havixbeck und Hohenholte. Die Feuerwehr erfüllt in erster Linie die Pflichtaufgabe nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW), Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Informationen zu der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck erhalten Sie unter
Kosten
Die Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich. Kostenpflichtige Einsätze sind in § 52 Abs. 2 BHKG NRW geregelt.