Windelzuschuss
Windelzuschuss
Durch Beschluss des Gemeinderates erhalten Haushalte, die
- Mindestens 1 Kind unter drei Jahren haben
- oder für sonstige Haushalte mit Windelbedarf
einen einmaligen Zuschuss von 20 €. Dieser Zuschuss wird sowohl für die Benutzung von Mehrweg- wie auch Einwegwindeln gezahlt.
Die Entsorgung der benutzten Einwegwindeln ist i.d.R. mit dem Wechsel in eine größere Restmülltonne und damit höheren Gebühren verbunden. Im Rahmen des Windelzuschusses wird ebenfalls die fällige Umtauschgebühr i.H.v. 12,78 € erstattet.
Der einmalige Zuschuss beträgt in diesem Falle max. 32,78 €.