Schöffenamt
Bei den Strafkammern und Schöffengerichten wirken ehrenamtlich tätige Schöffinnen und Schöffen bei der Urteilsfindung mit. Da Ende 2023 die Amtszeit der derzeitigen Schöffinnen und Schöffen zu Ende geht, sind die Gemeinden gebeten worden, geeignete Personen für die Amtszeit von 5 Jahren vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu benennen.
Das Landgericht Münster hat für die Gemeinde Havixbeck die Anzahl der Schöffinnen und Schöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Münster auf zwei und beim Schöffengericht Coesfeld auf einen festgesetzt. Da die Anzahl der Vorgeschlagenen für das Schöffenamt jedoch mindestens doppelt so hoch sein soll, wie die der benötigten Personen, sucht die Gemeinde Havixbeck mindestens sechs Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/ oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Zudem werden ihnen Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt aber nicht erforderlich.
Über die Vorschlagsliste der Gemeinde Havixbeck entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 27.04.2023.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- in der Gemeinde Havixbeck wohnen,
- deutsche Staatsangehörige sind,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind.
Ausgeschlossen vom Schöffenamt sind u.a.:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind
- Personen, die in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sind
- Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete, usw.)
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.
Zeitgleich werden auch Bewerberinnen und Bewerber für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen für den gleichen Zeitraum gesucht. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein müssen. Wer Interesse hieran hat, kann sich um dieses Amt ebenfalls bewerben. Diese Bewerbungen werden an das Kreisjugendamt weitergeleitet, da über diese Vorschläge der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld entscheidet.
Die gleichzeitige Berufung bzw. Ausübung von zwei Schöffenämtern ist ausgeschlossen.
Bewerbungsformular als Schöffe
Berwerbungsformular als Jugendschöffe