Lärmaktionsplanung
Umgebungslärm kann die Gesundheit beeinträchtigen und negative soziale und ökonomische Folgen haben. Um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm für die Bevölkerung vermindern bzw. verhindern zu können, haben das Europäische Parlament sowie der Europäische Rat am 25.06.2002 die sogenannte EG-Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Die Richtlinie legt ein gemeinsames Konzept für alle EU-Mitgliedsstaaten zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms fest. Das europäische Recht wurde bereits in 2005 durch die Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§§ 47 a bis f BImSchG) in nationales Recht umgesetzt.