Ratten stellen nicht nur ein ästhetisches Problem dar, sondern können auch ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Sie sind Träger von Krankheiten und können erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen.

Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin.

Durch die Gemeinde Havixbeck wird keine prophylaktische Rattenbekämpfung durchgeführt.

Ratten leben in Erdbauten im engen Familienverbund. Die Kanalisation wird als Verbindungsweg zwischen den Nahrungs- und Lebensräumen genutzt. Eine prophylaktische Belegung der Kanalisation ist aufgrund einer Kontamination des Abwassers und einer daraus resultierenden Übertragung in öffentliche Gewässer nicht erlaubt. In Einzelfällen kann eine bedarfsgerechte Belegung einzelner Kanalisationsabschnitte erfolgen.

Ein Hauptaspekt für ein erhöhtes Rattenaufkommen liegt darin, dass für die Tiere Futter in ausreichender Menge vorhanden ist.

Folgende, vorbeugende Maßnahmen sollten daher getroffen werden:

 

  • Lebensmittelreste und Speisereste dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden.

Entsorgen Sie diese über den Hausmüll (Biotonne)

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Mülltonnen immer gut verschlossen sind.
  • Halten Sie Ihr Grundstück frei von Abfällen und Sperrmüll, damit Ratten keine Unterschlupfmöglichkeiten geboten werden.
  • Füttern Sie Ihre Haustiere im Freien mit Bedacht. Aufbewahrungsbehältnisse für Tierfutter sollten gut verschlossen werden.
  • Bei Eigenkompostierung sollte darauf geachtet werden, dass ausschließlich geschlossene Komposter zum Einsatz kommen.

Gekochte Speisereste gehören nicht in den Kompost, sondern in den Hausmüll (Biotonne).

  • Auch bei der (Winter)Fütterung von Vögeln ist zu bedenken, dass Vogelfutter Ratten anziehen kann.

Sie haben eine oder mehrere Ratten gesichtet? Dann sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin.
  • Sofern beobachtet wird, dass die Ratten aus der Kanalisation stammen, ist in Einzelfällen eine bedarfsgerechte Belegung Kanalisationsabschnitte möglich. Diese wird über die Gemeindeverwaltung koordiniert.
  • Bei Befall in öffentlichen Grünanlagen werden die Maßnahmen über die Gemeindeverwaltung koordiniert. Allerdings gestaltet sich eine Bekämpfung in öffentlichen Grünanlagen in der Regel aufgrund der Weitläufigkeit schwierig und ist nur punktuell möglich.
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und geben Sie die Informationen zu den vorbeugenden Maßnahmen auch gerne an diese weiter.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Bürgerservice / Ordnungswesen / Umweltschutz
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck