Die Bauleitplanung bildet einen zentralen Bestandteil der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Danach sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Sie werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Einen wesentlichen Bestandteil dieses Verfahrens bildet die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.

Da Grundstücke für die geplante Erschließung und Nutzung der geplanten Baugebiete nicht immer zweckmäßig gestaltet sind, bietet das BauGB die Möglichkeit einer Neuordnung von Grundstücken nach den Vorschriften zur Umlegung.

Rechtsgrundlagen