Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie im Bürgerbüro. Den ausgefüllten Antrag können Sie auch im Bürgerbüro abgeben oder senden Sie diesen bitte direkt an den:

Kreis Coesfeld

51-Jugendamt

48651 Coesfeld

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

  • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • die, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben.
  • die, dieses Kind selbst betreuen und erziehen.
  • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

 

 

Unterlagen

Über alle benötigten Unterlagen informiert Sie der ausführliche Antrag der Elterngeldkasse, den wir für Sie im Bürgerbüro bereithalten.