An- / Um- / Abmeldung des Wohnsitzes
Anmeldung des Wohnsitzes
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Dieses gilt auch für einen Umzug innerhalb des Ortes. Haben Sie Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst drei Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z. B. Hotel) eingezogen sind.
Bitte achten Sie darauf, dass diese Fristen nicht überschritten werden, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln. Dieses kann eine Geldbuße zur Folge haben.
Die Abmeldung bei einem vorherigen inländischen Wohnsitz ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie.
Sofern Sie im Inland mehrere Wohnungen unterhalten, ist eine davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Regelmäßig ist dies die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, ist dies normalerweise die Wohnung der Familie.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Anmeldung selber vorzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular aus und geben es zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten einer bevollmächtigten Person mit.
Für Ihre Anmeldung in Havixbeck benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwaltung). Sofern Sie selber EigentümerIn des Objektes sind, entfällt dieses. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Mietvertrages nicht ausreichend ist.
Zieht eine Familie gemeinsam um, genügt es, wenn eins der volljährigen Familenmitglieder die Ummeldung für die gesamte Familie vornimmt.
Für die Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre, gelten Besonderheiten, wenn das Kind mit nur einem Sorgerechtigten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder die Hauptwohnung von einem zum anderen Sorgeberechtigten wechselt. Eine entsprechende Einverständiserklärung ist von beiden Sorgerechtigten zu unterschreiben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.
Sofern Ihr Fahrzeug im Kreis Coesfeld zugelassen ist, können Sie den KFZ-Schein zur Anschriftenänderung mitbringen. Weitere Informationen finden Sie bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld.
Abmeldung des Wohnsitzes
Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus.
- Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz).
- Sie ziehen ins Ausland.
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden.
Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, füllen Sie bitte das Abmeldeformular aus, unterschreiben es und lassen es zusammen mit den Ausweisdokumenten von einer bevollmächtigten Person dem hiesigen Bürgerbüro vorlegen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Geburtsurkunde/n der Kinder, sofern kein Dokument ausgestellt ist
- Heiratsurkunde (bei Zuzug aus dem Ausland)
- das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeforumular, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist
- Wohnungsgeberbestätigung
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.