NKF - Neues Kommunales Finanzmanagement
NKF
Im November 2004 wurde das Gesetz über ein neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) beschlossen. Dieses Gesetz, das am 01.01.2005 in Kraft trat, bedeutete für die Kommunen des Landes nach einer gewissen Übergangsphase die Abkehr vom bisherigen kameralen Geldverbrauchskonzept hin zu einem doppischen Ressourcenverbrauchskonzept.
Die Gemeinde Havixbeck stellt ihre Haushalte seit dem Haushaltsjahr 2009 nach den Prinzipien des Neuen Kommunalen Finanzmanagements auf.
Ziele des NKF:
- Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs
- Darstellung des vollständigen Vermögensbestands
- Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im “Konzern Kommune”
- outputorientierte Darstellung der Produkte
- Steuerung durch Budgets ermöglichen
- Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW)
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)