Starkregen in Havixbeck
Aufgrund klimatischer Veränderungen kommt es immer häufiger zu seltenen und außergewöhnlichen Starkregenfällen, die in Siedlungsgebieten zu "urbanen Sturzfluten" führen können. In Folge dieser Ereignisse kann es passieren, dass die Kanalisation schnell vollläuft, das Wasser aus den Kanalschächten und Straßeneinläufen austritt, Dachrinnen und Fallrohre das Wasser nicht mehr ableiten können, Straßen und Anliegergrundstücke überflutet werden, Oberflächenwasser unkontrolliert zu den Geländetiefpunkten abfließt, Wasser in Wohngebäude und Garagen eindringt, Rettungszufahrten abgeschnitten werden usw. Meistens bleibt es zwar bei Sachschäden, eine Gefahr für Leib und Leben darf aber niemals ausgeschlossen werden.
Nach solchen, der höheren Gewalt zuzurechnenden Ausnahmezuständen wird häufig gefordert, die Auslastungskapazitäten der Kanäle durch Umbau oder Erweiterung des Rohrprofils anzupassen. Dies ist technisch oft gar nicht möglich und darüber hinaus auch zu teuer, da schließlich keine riesigen Kanäle gebaut werden können.
Vorsorgemaßnahmen
Das gemeindliche Entwässerungsnetz erfüllt die rechtlichen und technischen Anforderungen, wonach ein Normalregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 3-5 Jahren aufgenommen werden kann. Insoweit können die Abwasseranlagen allerdings auch nur einen Grundbeitrag zum Überflutungsschutz leisten. Darüber hinaus werden an einzelnen neuralgischen Punkten im Gemeindegebiet, wo man aus den Erkenntnissen zurückliegender Starkregenereignisse und Kanalnetzberechnungen weiß, dass dort die Überflutungsrisiken einen nicht zu vernachlässigenden Gefährdungsgrad erreichen, im Rahmen des technisch und finanziell Zumutbaren z. B. Kanäle saniert oder nachgerüstet. Diese Vorsorgemaßnahmen lassen sich aber nicht sofort und gleichzeitig umsetzen. Sie bieten letztlich auch keine Gewähr vor "katastrophalen" Schäden.
Zur Überflutungsvorsorge müssen aber auch die Grundstückseigentümer ihren Beitrag leisten, indem sie ihr Objekt bestmöglich schützen. So kann der Einbau einer Rückstausicherung die unterirdische Flutung von Kellerräumen verhindern. Sind Lichtschächte vorhanden oder werden sie installiert, müssen sie höhenmäßig so ausgerichtet sein, dass kein Wasser eindringt. Bei der Gestaltung von Eingängen und Zufahrten ist zu bedenken, dass sich die Wasserströme über die Straßenoberkante (Rückstauebene) ausdehnen können, besonders wenn keine Bürgersteige vorhanden sind.
Leitfaden Starkregen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer veröffentlicht
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat seinen Leitfaden „Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ neu aufgelegt. Er richtet sich vor allem an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden.
Der Leitfaden enthält unter anderem Checklisten, mit denen Grundstücke und Häuser auf Schwachstellen geprüft werden können, die bei Starkregen gefährdet sein können. Auf dieser Grundlage wird erläutert, welche Maßnahmen für Bestandsgebäude und Neubauten infrage kommen. Mögliche Maßnahmen umfassen dabei etwa Aufkantungen zum Schutz von Lichtschächten und Kellerabgängen, Mulden oder Bodenschwellen zur Ableitung von Wasser, entsiegelte Flächen und eine fachgerechte Rückstausicherung der Abwasserleitung.
Zudem behandelt der Leitfaden auch die Vorbereitung auf ein Starkregenereignis. Hierzu gehören regelmäßige Überprüfungen der Rückstausicherung und Dachentwässerung sowie die Vermeidung der Lagerung wertvoller Gegenstände und Elektrogeräte in gefährdeten Kellerräumen.
Die Publikation entstand im Innovationsprogramm Zukunft Bau im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des BBSR.
Den Leitfaden finden Sie auf der Webseite des BBSR unter folgendem Link.
Hinweis:
Neben dieser technischen Eigenvorsorge besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, sich gegen Überflutungsschäden zu versichern. Deshalb empfiehlt es sich, den Schutz aus der Gebäude- und Hausratversicherung zu überprüfen und evtl. die Policen um überflutungsbedingte Elementarschäden ergänzen zu lassen. Zur Bau- und Verhaltensvorsorge bei Überflutungsgefahren können z. B. Architekten, Anlagenmechaniker für Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik, Fachingenieure aus dem Bereich der Siedlungswasserwirtschaft eingeschaltet werden. Aber auch das Abwasserwerk hilft allen Interessierten gerne weiter.