Verkehrssicherung
Die Abteilung Verkehrssicherung, ÖPNV wird im Sprachgebrauch auch als die sogenannte Verkehrsbehörde bezeichnet. Sie entscheidet über die Aufstellung von allen Verkehrszeichen sowie Ampelanlagen.
Sie benötigen eine Erlaubnis, da Sie ein Nachbarschaftsfest auf Ihrer Straße veranstalten wollen oder im Rahmen einer Baumaßnahme an Ihrem Haus vorrübergehend den Gehweg vor Ihrem Haus in Anspruch nehmen müssen? Dann benötigen Sie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis. Diese erhalten Sie beim Amt 36 des Kreises Coesfeld. Das Gleiche gilt für Festumzüge wie Karneval, Schützenfest und ähnliches. Auch hier sind die MitarbeiterInnen der Verkehrsbehörde die richtigen Ansprechpartner.