Aufgabe eines Umlegungsverfahrens

Um in Havixbeck die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen sicherzustellen und so der vorhandenen Nachfrage nach entsprechenden Grundstücken gerecht zu werden, stellt die Gemeinde Dülmen Bebauungspläne auf. In dem durch einen Bebauungsplan überplanten Bereich sind vorhandene Grundstücke jedoch oftmals in ihrer Lage, Form und Größe noch nicht für die vorgesehene Nutzung geeignet. Die Grundstücke sind daher - zum Beispiel durch ein Umlegungsverfahren - entsprechend neu zu ordnen.

Das Umlegungsverfahren hat als öffentlich rechtliches Grundstückstauschverfahren das Ziel, Grundstücke so umzugestalten, dass sie nach Lage, Form und Größe für die nach dem zugrunde liegenden Bebauungsplan vorgesehene bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Das Umlegungsverfahren steht somit als zentrales Glied in der Kette „Planung - Bodenordnung - Erschließung“. Mit dem Umlegungsverfahren werden nicht nur die Verkehrs- und sonstigen Infrastrukturflächen bereitgestellt, sondern auch alle anderen Grundstücke so umfassend neugeordnet, dass sie zweckmäßig bebaut und genutzt werden können.

Ablauf eines Umlegungsverfahrens

Die Baulandumlegung ist ein nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 45-79 BauGB) geregeltes Grundstückstauschverfahren mit Eigentumsgarantie. Sie dient der erstmaligen Erschließung eines bisher unbebauten oder zur Neuordnung eines bereits bebauten Gebietes nach Maßgabe der Festsetzungen eines Bebauungsplans.
Die Umlegung wird von der Gemeinde angeordnet und durchgeführt, sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist. Der Anordnungsbeschluss wird von dem Gemeinderat gefasst und durch Beschluss des Umlegungsausschusses der Gemeinde Havixbeck eingeleitet.

Der Grundgedanke des Verfahrens ist die rechnerische Vereinigung aller im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke zur sogenannten Umlegungsmasse. Aus dieser Masse werden der Gemeinde vorab die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie die Immissionsschutzflächen und die Flächen für Regenklär- und Regenrückhaltebecken zugeteilt. Die verbleibenden Flächen (Verteilungsmasse) werden den beteiligten Eigentümern in Form von zweckmäßig gestalteten Baugrundstücken nach dem Anteil zugeteilt, den ihre Flächen zu Beginn des Umlegungsverfahrens wertmäßig hatten.

 

Rechtsgrundlagen