Wahlen: Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen ist das Wahlamt der Gemeinde Havixbeck Anlaufstelle für Auskünfte von Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber*innen.
Voraussetzungen
- Das Wahlamt der Gemeinde Havixbeck berät Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber für die Kommunalwahlen welche Formulare für eine Kandidatur einzureichen sind. Die entsprechenden Unterlagen dafür werden zur Verfügung gestellt.
- Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreiswahlleiter bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.
Unterlagen
- Die entsprechenden Formulare werden vor der nächsten Kommunalwahl an dieser Stelle zu finden sein
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)