Untersuchungsberechtigungsschein
Hier können Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, einen Untersuchungsberechtigungsscheine beantragen. Sollten Sie keinen Personalausweis mit eID Funktion haben können Sie auch zum Bürgerbüro kommen.
Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
Unterlagen
- Personalausweis mit eID Funktion.
- evt. Nachweis über den Ausbildungsbeginn