Amtliche Beglaubigung / Unterschriftsbeglaubigung
Grundsätzlich können Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Dabei muss das Original in deutscher Sprache abgefasst sein. Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.
Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Es ist nicht möglich, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Original des zu beglaubigenden Dokuments bzw.
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist
- Bei gebührenfreier Ausstellung den Schülerausweis, den Studentenausweis oder den Aubildungsvertrag
Kosten
- Pro Beglaubigung 4,20 EUR
- Pro Unterschriftsbeglaubigung 2,50 EUR
Gebührenfrei sind:
- Drei Beglaubigungen pro Urschrift für Studenten, Schüler umd Auszubildene
- Beglaubigungen für Rentenzwecke
Die Gebührenfreiheit gilt nur für Havixbecker*innen.