Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen belegt werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahr für Leib, Leben oder ähnlich schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Das Einrichten einer Auskunftssperre setzt normalerweise einen aktuellen Wohnungswechsel voraus. Die Begründung hierfür liegt in der Tatsache, dass bis zum Einrichten einer Sperre bereits Melderegisterauskünfte zu der bestehenden Wohnungsanschrift erteilt wurden.
Hinweise zur Einrichtung einer Auskunftssperre:
- Es darf bei der Post kein Nachsendeauftrag erteilt werden.
- Es soll kein Telefonanschluss mit Eintrag im öffentlichen Telefonbuch (gedruckt oder online) vorhanden sein.
- Besteht ein eigenständiger Krankenversicherungsschutz oder ist die Krankenversicherung über einen Hauptversicherer gegeben (z.B. Ehemann, Vater)? In diesem Fall erfolgt gegebenenfalls durch die Krankenversicherung eine Mitteilung an den Hauptversicherer, wenn Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden. Dies kann mit einem entsprechenden Antrag auf Auskunftssperre bei der Krankenversicherung ausgeschlossen werden.
- Falls Sie ein Kraftfahrzeuges besitzen, ist dies umgehend umzukennzeichnen (bei Standortwechsel sowieso gesetzliche Pflicht) und gleichzeitig bei der bisherigen Zulassungsstelle oder der neuen Zulassungsstelle eine Auskunftssperre zu beantragen.
- Daneben ist die Kfz-Versicherung zu verständigen, damit im Falle einer vorgegebenen Unfallmeldung (z.B. mit Fahrerflucht) keine Auskunft über den Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin erteilt wird.
- Im Falle eines Scheidungsverfahrens (Unterhaltsverfahren) sollten Sie den Parteienverkehr gegebenenfalls über einen Korrespondenzanwalt abwickeln.
- Unterrichten Sie andere Behörden (z.B. Jugendamt, Sozialamt) und Gerichte, damit Ihre Anschrift von diesen nicht offenbart wird.
- Keine Veröffentlichung von persönlichen Daten in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook o. a.)
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- entsprechende Nachweise (Gerichtsurteile, Polizeiberichte usw.)
Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.