Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtebaulichen Planung ist selbst-verständlicher Bestandteil und Voraussetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in den Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) zudem gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei ist in diesen Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel zweistufig angelegt. Die erste Stufe findet zu Beginn der Planungstätigkeit als sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst nach der Ausarbeitung eines konkreten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planentwurfes, schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung, die öffentliche Auslegung, an.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. dem § 3 BauGB durchgeführt. Darüber hinaus können auch u.U. Bürgerversammlungen in der Form einer Informations- und/oder Diskussionsveranstaltung durchgeführt werden.
Die öffentliche Auslegung bietet darüber hinaus umfassende Möglichkeiten, sich über den Inhalt des betreffenden Bauleitplanes zu informieren und dazu persönlich Stellung zu nehmen. Sie erhalten dabei die Gelegenheit, in einem Zeitraum von mindestens einem Monat alle Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck einzusehen und unmittelbar online Ihre Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Eine Übersicht, welche Verfahren aktuell noch nicht abgeschlossen sind, finden Sie hier: Bauleitpläne im Verfahren
Eine Übersicht der zur Beteiligung anstehenden Bauleitplanverfahren und den direkten Zugriff darauf finden Sie hier: Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht auch die Möglichkeit, die jeweiligen Planunterlagen während des betreffenden Zeitraumes bei der Sachgebiet Planung und Bauverwaltung einzusehen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen.