Alters- und Ehejubiläen
Zu besonderen Ehe- und Altersjubiläen sprechen der Bürgermeister bzw. die stellvertretenden Bürgermeisterin oder Bürgermeister den Bürgerinnen und Bürgern die Glückwünsche der Gemeinde Havixbeck im Namen von Rat und Verwaltung aus.
Eine Terminabsprache wird durch das Bürgermeisterbüro vorgenommen. Ca. 2 Wochen vor dem Jubiläum wird nachgefragt, ob Sie einen Besuch verbunden mit einer persönlichen Gratulation wünschen oder ob Sie lieber von einem Besuch absehen möchten. Ein unangekündigter Besuuch bzw. eine Veröffentlichung in der Presse erfolgt nicht.
Altersjubiläen
Bürgerinnen und Bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters. Zur Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie die darauf folgenden Geburtstage erhalten die Jubilare nach vorheriger Absprache einen Besuch des Bürgermeisters oder derenStellvertreter/in.
Hinweis
Eine schriftliche Gratualtion der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten des Landes NRW erfolgt zu jedem Geburtstag ab 100 Jahren. Zum 100., 105. und jedem folgenden Geburtstag übermittelt die/der Bundespräsident/in ein Glückwunschschreiben.
Ehejubiläen
Zum Tag Ihrer Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Ihrer Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), zum Tag der Eisernen Hochzeit (65 Jahre) sowie der Gnadenhochzeit (70 Jahre) gratulieren Ihnen der Bürgermeister oder die stellvertrende Bügermeisterin/der stellvertretende Bürgermeister nach Absprache persönlich. Wichtig ist hierbei, dass nur die standesamtlichen Daten erfasst sind und hierzu auch die Gratulationstermine abgesprochen werden.
Hinweis
Schriftkliche Glückwünsche zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag erhalten die Ehejubilare von der/dem Ministerpräsidentin/Ministerpräsidenten des Landes NRW und ebenso von der/dem Bundespräsidentin/Bundespräsidenten. Zum 60. Ehejubiläum übermittelt die/der Regierungspräsident/in die Glückwünsche der Landesregierung.