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Seit Juli 2026 gibt es in Nordrhein Westfalen den neuen Fischereischein.

Der neue Fischereischein - Digital oder im Scheckkartenformat

Der Fischereischein wurde modernisiert. Er kann nun digital auf dem Smartphone gespeichert werden oder als fälschungssichere Scheckkarte genutzt werden. Weitere Informationen

Wann müssen alte Fischereischeine umgetauscht werden?

Alte Fischereischeine gelten bis zum Ablauf der Gültigkeit fort. Sie müssen aber spätestens nach dem Ablauf der Gültigkeit umgetauscht werden. Bei vorzeitigem Umtausch wird die bereits bezahlte Fischereiabgabe angerechnet. Der Umtauch erfolgt bei uns im Bürgerbüro.

Erstmalige Ausstellung oder Ersatz den Fischereischeins

Nach der bestanden Fischereiprüfung kann man die erstmalige Ausstellung des Fischereischeins beantragen. Auch die Ersatzausstellung bei Verlust oder Namensänderung lässt sich beantragen. Der Antrag kann inzwischen rund um die Uhr online erfolgen oder vor Ort bei uns im Bürgerbüro.

Tipp: Die Online-Beantragung ist für Sie mit vergünstigten Gebühren verbunden. (Siehe Kostenübersicht weiter unten)

Fischereischein-Ausstellung online beantragen

Für die Online-Beantragung steht eine Online-Dienst zur Verfügung. Dort werden auch häufige Fragen zur Online-Beantragung beantwortet:

Online-Dienst Fischereischein-Ausstellung

Hinweis:

Für die Online-Beantragung benötigt man die Online Ausweisfunktion (eID). Der Aufwand für die Einrichtung lohnt sich, weil der Online-Ausweis auch für viele andere Dienstleistungen verwendet werden kann.

Fischereischein-Ausstellung vor Ort beantragen

Wenn Sie keinen Online Antrag stellen möchten, helfen wir Ihnen als Bürgerbüro weiter. Einen Termin können Sie hier buchen.

 

Weitere Anträge

Auch die folgenden Anträge können Sie entweder online oder bei uns im Bürgerbüro stellen.

Tipp: Einige der Online Anträge sind für Sie mit vergünstigten Gebühren verbunden. (Siehe Kostenübersicht weiter unten.)

 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe:

Online-Dienst Fischereiabgabe öffnen

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Online- Dienst Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Fischereischein mit Begleitung

Online-Dienst Fischereischein mit Begleitung

oder

postalisch beim Landesamt

 

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn Sie einen der genannten Anträge vor Ort im Bürgerbüro stellen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischereiprüfungszeugnis (Bei erstmaliger Beantragung)
  • Den alten Fischereischein (Bei Umtausch)
  • Zahlungsmittel für die jeweils fälligen Gebühren

Folgende Unterlagen sind beim Angeln mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesfischereigesetz (LFischG)

Hinweise und Besonderheiten

Der Jugendfischereischein ist entfallen und wird auch nicht mehr ausgestellt.

Folgende Regelung gelten für Jugendliche:

Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft: Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können trotzdem wie bisher auch die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin bzw. -inhabers ausüben. Mitgeführt werden muss nur ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder Schülerausweis. Mit jenen Ausweis-Dokumenten können 10- bis 15-Jährige künftig auch Fischereierlaubnisscheine in entsprechenden Ausgabestellen erwerben.

 

Zuständige Stelle

Fachbereich 2

Kosten

Antrag Fischereischein auf Lebenszeit:

Online: 18 Euro
Vor Ort im Bürgerbüro: 30 Euro

Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr inklusive Gebühr:

Online:  14 Euro (10 Euro Abgabe und 4 Euro Gebühr)
Vor Ort im Bürgerbüro: 22 Euro (10 Euro Abgabe und 12 Euro Gebühr)

Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre inklusive Gebühr:

Online: 42 Euro (30 Euro Abgabe und 12 Euro Gebühr)
Vor Ort im Bürgerbüro: 50 Euro (30 Euro Abgabe und 20 Euro Gebühr)

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inklusive Fischereiabgaben):

Online: 20 Euro
Vor Ort im Bürgerbüro: 32 Euro

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit:

30 Euro