Fischereischein
Seit Juli 2026 gibt es in Nordrhein Westfalen den neuen Fischereischein.
Der neue Fischereischein - Digital oder im Scheckkartenformat
Der Fischereischein wurde modernisiert. Er kann nun digital auf dem Smartphone gespeichert werden oder als fälschungssichere Scheckkarte genutzt werden. Weitere Informationen
Wann müssen alte Fischereischeine umgetauscht werden?
Alte Fischereischeine gelten bis zum Ablauf der Gültigkeit fort. Sie müssen aber spätestens nach dem Ablauf der Gültigkeit umgetauscht werden. Bei vorzeitigem Umtausch wird die bereits bezahlte Fischereiabgabe angerechnet. Der Umtauch erfolgt bei uns im Bürgerbüro.
Erstmalige Ausstellung oder Ersatz den Fischereischeins
Nach der bestanden Fischereiprüfung kann man die erstmalige Ausstellung des Fischereischeins beantragen. Auch die Ersatzausstellung bei Verlust oder Namensänderung lässt sich beantragen. Der Antrag kann inzwischen rund um die Uhr online erfolgen oder vor Ort bei uns im Bürgerbüro.
Tipp: Die Online-Beantragung ist für Sie mit vergünstigten Gebühren verbunden. (Siehe Kostenübersicht weiter unten)
Fischereischein-Ausstellung online beantragen
Für die Online-Beantragung steht eine Online-Dienst zur Verfügung. Dort werden auch häufige Fragen zur Online-Beantragung beantwortet:
Online-Dienst Fischereischein-Ausstellung
Hinweis:
Für die Online-Beantragung benötigt man die Online Ausweisfunktion (eID). Der Aufwand für die Einrichtung lohnt sich, weil der Online-Ausweis auch für viele andere Dienstleistungen verwendet werden kann.
Fischereischein-Ausstellung vor Ort beantragen
Wenn Sie keinen Online Antrag stellen möchten, helfen wir Ihnen als Bürgerbüro weiter. Einen Termin können Sie hier buchen.
Weitere Anträge
Auch die folgenden Anträge können Sie entweder online oder bei uns im Bürgerbüro stellen.
Tipp: Einige der Online Anträge sind für Sie mit vergünstigten Gebühren verbunden. (Siehe Kostenübersicht weiter unten.)
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe:
Online-Dienst Fischereiabgabe öffnen
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Online- Dienst Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Fischereischein mit Begleitung
Online-Dienst Fischereischein mit Begleitung
oder
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn Sie einen der genannten Anträge vor Ort im Bürgerbüro stellen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fischereiprüfungszeugnis (Bei erstmaliger Beantragung)
- Den alten Fischereischein (Bei Umtausch)
- Zahlungsmittel für die jeweils fälligen Gebühren
Folgende Unterlagen sind beim Angeln mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
- gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen allgemein
- Landesfischereigesetz (LFischG)
Hinweise und Besonderheiten
Der Jugendfischereischein ist entfallen und wird auch nicht mehr ausgestellt.
Folgende Regelung gelten für Jugendliche:
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft: Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können trotzdem wie bisher auch die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin bzw. -inhabers ausüben. Mitgeführt werden muss nur ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder Schülerausweis. Mit jenen Ausweis-Dokumenten können 10- bis 15-Jährige künftig auch Fischereierlaubnisscheine in entsprechenden Ausgabestellen erwerben.
Zuständige Stelle
Fachbereich 2
Kosten
Antrag Fischereischein auf Lebenszeit:
Online: 18 Euro
Vor Ort im Bürgerbüro: 30 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr inklusive Gebühr:
Online: 14 Euro (10 Euro Abgabe und 4 Euro Gebühr)
Vor Ort im Bürgerbüro: 22 Euro (10 Euro Abgabe und 12 Euro Gebühr)
Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre inklusive Gebühr:
Online: 42 Euro (30 Euro Abgabe und 12 Euro Gebühr)
Vor Ort im Bürgerbüro: 50 Euro (30 Euro Abgabe und 20 Euro Gebühr)
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inklusive Fischereiabgaben):
Online: 20 Euro
Vor Ort im Bürgerbüro: 32 Euro
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit:
30 Euro