Marktfestsetzung
Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.
Für nähere Informationen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
Fachberich IV