Marktfestsetzung
Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.
Für nähere Informationen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung