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Das Ordnungsamt ergreift notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 

Der Aufgabenbereich der Ordnungsamtes umfasst u.a.:

  • Immissionsschutz
  • Schädlingsbekämpfungen
  • Amtshilfen
  • Bürgerberatungen / Auskünfte
  • Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Jugendschutz
  • Leichenwesen
  • Tierhaltung
  • Schutz der Sonn- und Feiertage
  • Seuchenangelegenheiten
  • Schulzuführungen