BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung bildet einen zentralen Bestandteil der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Danach sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Sie werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Einen wesentlichen Bestandteil dieses Verfahrens bildet die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.
Da Grundstücke für die geplante Erschließung und Nutzung der geplanten Baugebiete nicht immer zweckmäßig gestaltet sind, bietet das BauGB die Möglichkeit einer Neuordnung von Grundstücken nach den Vorschriften zur Umlegung.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anne Brodkorb
Fachbereichsleitung
Tel: 02507 33-160
E-Mail: brodkorb@gemeinde.havixbeck.de
- Frau Monika Böse
Sachbearbeitung
Tel: 02507 33-160
E-Mail: boese@gemeinde.havixbeck.de
- Frau Melanie Petermann
Sachbearbeitung
Tel: 02507 33-155
E-Mail: petermann@gemeinde.havixbeck.de
Verwandte Dienstleistungen
Die Bauleitplanung bildet einen zentralen Bestandteil der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Danach sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Sie werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Einen wesentlichen Bestandteil dieses Verfahrens bildet die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.
Da Grundstücke für die geplante Erschließung und Nutzung der geplanten Baugebiete nicht immer zweckmäßig gestaltet sind, bietet das BauGB die Möglichkeit einer Neuordnung von Grundstücken nach den Vorschriften zur Umlegung.