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Elternbeiträge Kindertagesstätten
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und zur teilweisen Deckung der Betriebskosten werden Elternbeiträge erhoben.
Die Beitragspflicht richtet sich nach dem Betreuungsvertrag, der mit der Kindertageseinrichtung abgeschlossen wurde und besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes. Die Beitragspflicht endet mit der Beendigung des Betreuungsvertrages, in der Regel mit Ablauf des Kindergartenjahres zum 31.07.
Weitere Informationen zur Festsetzung der Elternbeiträge stehen Ihnen in diesem Merkblatt zur Verfügung. Die verschiedenen Beitragsstufen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Sachgebiet Kinder, Jugend und Bildung *
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anja Krawinkel
Sachbearbeitung
Tel: 02507 33-118
E-Mail: krawinkel@gemeinde.havixbeck.de
- Frau Maria Tecklenborg
Sachbearbeitung
Tel: 02507 33-156
E-Mail: tecklenborg@gemeinde.havixbeck.de
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Die Beitragspflicht richtet sich nach dem Betreuungsvertrag, der mit der Kindertageseinrichtung abgeschlossen wurde und besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes. Die Beitragspflicht endet mit der Beendigung des Betreuungsvertrages, in der Regel mit Ablauf des Kindergartenjahres zum 31.07.
Weitere Informationen zur Festsetzung der Elternbeiträge stehen Ihnen in diesem Merkblatt zur Verfügung. Die verschiedenen Beitragsstufen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Kindergartenbeiträge, Elternbeitrag Kindergarten, Kitabeiträge https://serviceportal.havixbeck.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/892/show
Frau
Anja
Krawinkel
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107
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