Anschriftenänderung im Fahrzeugschein
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/IhreZulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Havixbeck zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dies bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen.
Sollten Sie innerhalb von Havixbeck umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.
Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dies können Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht im Bürgerbüro der Gemeinde Havixbeck.