Sie möchten Ihr Gründstück bebauen und sollen im Rahmen ihres Bauantrages z. B. eine Oberkante- Fertig- Fußbodenhöhe (OKFFB) angeben? Dann ist es hilfreich die geplanten Endausbauhöhen der angrenzenden Straße zu berücksichtigen. Diese liegen uns für die neuen Bau- und Gewerbegebiete in der Regel vor. Mit den Endausbauhöhen können Sie ebenfalls die Höhenlage ihrer Hauseingänge und Zufahrten besser planen. Strassenendausbauhoehen

Wir weisen darauf hin, dass private Pflasterarbeiten möglichst 0,5 - 1,0 m vor der Grundstücksgrenzen enden sollten, so lange der Endausbau der Straße noch nicht abgeschlossen ist. Angleichungsarbeiten im Zuge der Herstellung sind vom Grundstückseigentümer durchzuführen.

Sollten Sie Endausbauhöhen der Straße benötigen, schicken Sie bitte eine  E-Mail-Anfrage an uns.