Die Zufahrten zu den privaten Grundstücken werden im Zuge der Herstellung des Straßenendausbaus angelegt. Für die nachträgliche Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen, Veränderungen des Gehweges ist die Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich. Die anfallenden Kosten sind vom Antragsteller/der Antragstellerin zu tragen.

 

 

Unterlagen

  • formloser Antrag mit Lageplan