Wahlhelfer*innen gesucht!

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Die Gemeinde Havixbeck sucht dafür ehrenamtliche Wahlhelfer*innen, die sich am Wahltag aktiv für die Demokratie einsetzen und bei der Durchführung der Wahl helfen möchten. Denn nur mit tatkräftiger Unterstützung aus der Bevölkerung kann eine Wahl reibungslos durchgeführt werden.

Aufgaben der Wahlhelfer*innen

Sie gehören vor Ort einem Team von 6 Wahlhelfer*innen an. Zusammen bilden Sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet wird und die Wahl durchführt.

Als Wahlhelfer*in haben Sie die Aufgabe am Wahltag im Wahllokal die Stimmzettel an die Wähler*innen auszugeben, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen und am Wahlabend die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen somit das Wahlergebnis fest.

Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr erfolgt dabei der Einsatz in zwei Schichten. Um 18.00 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand dann zur gemeinsamen Auszählung der Stimmen.

Zur Vorbereitung wird es zudem eine Schulung der Wahlhelfer*innen geben.

Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer*in handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die ein Erfrischungsgeld i. H. v. 35,00 € gewährt wird.  

Sie wollen bei diesem Ehrenamt mithelfen? Dann melden Sie sich!

Der bequemste Weg ist dabei die Online-Bewerbung.

Gerne können Sie sich aber auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt der Gemeinde Havixbeck melden. Ebenso stehen die Kolleginnen und Kollegen für Rückfragen zur Verfügung.

Kontaktdaten Wahlamt

E wahlen@gemeinde.havixbeck.de

T 02507/33-136

 

Weitere, ausführliche Informationen zur diesjährigen Europawahl erhalten Sie zudem unter www.wahlen.nrw.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck

Ansprechpartner