Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der Gemeinde Havixbeck anzuzeigen.

Was sind Brauchtumsfeuer:

Im Vordergrund eines solchen Feuers muss die Pflege des Brauchtums stehen. Liegt der Zweck ausschließlich darin, die pflanzlichen Abfälle durch das Verbrennen zu beseitigen, handelt es sich nicht um ein Brauchtumsfeuer. Feuer im Rahmen von Brauchtumspflege sind in der Gemeinde Havixbeck ausschließlich Osterfeuer. Diese dürfen nur in der Zeit von Karsamstag bis einschließlich Ostermontag durchgeführt werden.

Einzelheiten zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern sind in § 14 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 12.09.2016 geregelt.

Das darf verbrannt werden:

  • ausschließlich unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste

Das darf nicht verbrannt werden:

  • beschichtetes oder behandeltes Holz
  • sonstige Abfälle
  • auch andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden

Voraussetzungen

  • Das Verbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile und erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird.
  • Das Feuer ist ständig von einer Person über 18 Jahre zu beaufsichtigen. Diese darf den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind und muss während des Verbrennens telefonisch erreichbar sein.
  • Das Brennmaterial darf nur kurze Zeit vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf such können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
  • Sollte das Brennmaterial schon seit längerem an der Feuerstelle liegen, ist es kurzfristig (1-2 Tage) vor dem Verbrennungstermin umzuschichten.
  • Das Feuer ist während des Brennvorgangs bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.
  • Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
    • 50 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen
    • 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen
    • 15 Meter von Gehölzbeständen und Gewässern
    • 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen
  • Da die Gemeinde Havixbeck die örtliche Feuerwehr über geplanten alle Osterfeuer informiert und die entsprechenden Daten weitergibt, ist die Anzeige bis spätestens Mittwoch vor dem Osterfest vorzunehmen.