Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 eine Erhaltungssatzung für klar umgrenzte Bereiche der beiden Ortszentren Havixbeck und Hohenholte beschlossen. Seit Inkrafttreten dieser Erhaltungssatzung muss nun jeder Abbruch von Gebäuden in diesen Gebieten angemeldet werden, die Gemeinde Havixbeck hat somit einen sogenannten Genehmigungsvorbehalt.

Grundlage dafür war die aktuell gültige Landesbauordnung NRW (BauO NRW), die nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht bei dem Kreis Coeafeld als Genehmigungsbehörde vorsieht. Damit wurde ebenfalls auch die Gemeinde selber nicht mehr formell an diesen Vorgängen beteiligt.

Ziel ist es , erhaltenswerte Gebäude vor dem Abriss zu bewahren, die gewachsenen städtebaulichen Strukturen zu erhalten und die planerische Steuerungsmöglichkeit zu behalten. Dabei bemisst sich der Wert der Gebäude auf ganz unterschiedliche Art und Weise - so können diese Gebäude stadtbild- oder landschaftsprägend sein, aber auch einen geschichtlichen und/oder kulturellen Wert besitzen. Mit der Erhaltungssatzung steht der Gemeinde Havixbeck somit ein Rechtsmittel zur Seite, um einem unkontrollierten Abbruch entgegen zu wirken. Darüber hinaus ist somit ein enger Kontakt zu der jeweiligen Bauherrschaft gegeben.

Im Kombination mit dem im Jahr 2012 einberufenen Gestaltungsbeirat der Gemeinde Havixbeck, der sich in beratender Funktion mit den gestalterischen Möglichkeiten befasst, bewirkt diese Erhaltungssatzung, dass die Eigenart des jeweiligen Ortsteils erhalten bleibt. 

Rechtsgrundlagen