Eine öffentlich geförderte Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein angemietet werden. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag und richtet sich nach der angemessenen Wohnungsgröße und der Höhe des anrechenbaren Einkommens. 

Den Antrag erhalten Sie bei Frau Oberbeck oder online unter folgendem Link: https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1213/show

Die Anträge werden von dem Kreis Coesfeld als genehmigende Behörde erteilt. Daher wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner dort.

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de

https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1213/show

Fachdienst Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: wohnraumfoerderung@kreis-coesfeld.de

63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de

Kosten

  • 10,00 EUR bis 20,00 EUR
    (je nach Höhe des Einkommens)

Zuständige Stelle

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld

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Ansprechpartner