Die Gemeinde Havixbeck hat im Juni 2008 bei der BBE Handelsberatung Münster ein Einzelhandelskonzept in Auftrag gegeben. Hintergrund ist neben einer veränderten Rechtslage durch den neuen § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW die Zielsetzung der Sicherung und Weiterentwicklung der Handelsstrukturen in der Gemeinde auch angesichts
vorliegender Erweiterungspläne.

Für die weitere einzelhandelsrelevante Entwicklung werden in einem Einzelhandelskonzept die rechtlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Ausgehend von den Zielen der Gemeindeentwicklung und den marktseitigen Rahmenbedingungen in Havixbeck wie Kaufkraft, Wettbewerbssituation, betriebswirtschaftliche Standortanforderungen, werden Empfehlungen zur Sicherung und zum Ausbau eines Versorgungsnetzes vorgelegt, das der Siedlungs- und Versorgungsstruktur der Gemeinde entspricht.

Im Ergebnis werden konzeptionelle Empfehlungen als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zur Steuerung und Förderung der Einzelhandelsentwicklung in Havixbeck vorgelegt. 

Wesentliche Ziele des Konzeptes

  • Sicherung und Weiterentwicklung des Einzelhandels
  • Erhalt und Ausbau der Versorgungsstrukturen
  • Erkennen und Ausweisung von Ansiedlungschancen und –standorten
  • Planungsrechtliche Absicherung und Steuerung der Einzelhandelsentwicklung auch
  • an anderen Standorten wie Gewerbegebieten durch ein abgestuftes Zentrennetz auf
  • Basis einer örtlichen Sortimentsliste

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei folgende Aspekte

  • Erhebung der Daten zu Angebots- und Nachfragestrukturen in Havixbeck
  • Zentralität und Stellung Havixbecks im regionalen Wettbewerb
  • Erkennen standortangepasster Entwicklungskorridore sowie -standorte
  • Aufnahme, Abgrenzung sowie Bewertung des Zentralen Versorgungsbereiches, der
  • Nahversorgungsstandorte sowie Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels
  • Erarbeitung eines Zentrenkonzeptes mit einer Funktionszuweisung für den Zentralen
  • Versorgungsbereich und die sonstigen Standorte