Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze werden durch die Gemeinde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig überprüft und der bauliche Zustand dokumentiert. Die dabei festgestellten Schäden werden nach dem Grad der Gefährdung hin behoben.

Besonders gravierende Mängel werden sofort beseitigt oder vorübergehend durch Absperrungen gesichert.

Meldungen über Schäden, Vandalismus etc. erbitten wir an die Gemeinde weiterzuleiten.