Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr. Die je Grundstück zu zahlende Gebühr ergibt sich aus Anzahl und Größe der bereitgestellten Müllgefäße.

Für die Anlieferungen auf dem Wertstoffhof, die Entsorgung von Grünabfällen usw. werden keine separaten Gebühren berechnet. Die anfallenden Kosten sind in den vorgenannten Gebühren eingerechnet.

Ausgenommen hiervon sind Bauholz und kontaminierte Hölzer Baumischabfälle, Bauschutt. Die Entsorgungskosten hierfür sind direkt von dem Anlieferer an die Mitarbeitenden am Wertstoffhof zu entrichten.