Grundsätzlich können Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Es ist nicht möglich, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist

Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Original des zu beglaubigenden Dokuments bzw.
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist
  • Bei gebührenfreier Ausstellung den Schülerausweis, den Studentenausweis oder den Aubildungsvertrag

Kosten

  • Pro Beglaubigung                                 4,20 EUR 
  • Pro Unterschriftsbeglaubigung             2,50 EUR

Gebührenfrei sind:

  • Drei Beglaubigungen pro Urschrift für Studenten, Schüler umd Auszubildene
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke

Die Gebührenfreiheit gilt nur für Havixbecker*innen.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck

Ansprechpartner