Entspricht ein Bauvorhaben nicht den Vorschriften des Baurechtes, kann in einigen Fällen die Genehmigungsfähigkeit durch die Eintragung einer Baulast noch erreicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der öffentlich-rechtlichen Erschließung oder den Nachweis von erforderlichen Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Erklärung, die die Eigentümerin / der Eigentümer des zu belastenden Grundstückes in Schriftform gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgibt oder von einer Gemeinde oder von einer gemäß § 2 Absatz 1 und 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes zuständigen Stelle beglaubigt oder anerkannt wird.
Diese Belastung bindet auch die Rechtsnachfolger. Eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht erforderlich, häufig jedoch ratsam.

Die Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld führt das Baulastenverzeichnis für die Gemeinde Havixbeck. Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist, können Sie dort erfahren. Diese Frage kann insbesondere beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks von Bedeutung sein. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse an der Auskunft dargelegt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörde

  • Kreisverwaltung Coesfeld
    Abteilung 63 - Bauen und Wohnen
    Friedrich-Ebert-Straße 7
    48653 Coeafeld
    E-Mail: info@kreis-coesfeld.de

Unterlagen

  • Bitte verwenden Sie den Vordruck "Antrag auf Auskunft aus dem
    Baulastenverzeichnis", den Sie als Downloadformular (unter "Formulare") oder bei der Abteilung 63 Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld erhalten können.
  • Vollmacht zur Einsichtnahme, erteilt durch die derzeitige Grundstückseigentümerin, dem derzeitigen Grundstückeigentümer bzw. den derzeitigen Grundstückseigentümern.
  • Weitere Informationen: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Kosten

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.3 bzw. 2.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Flurstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll. Sie betragen je Flurstück mit Begünstigung/Belastung 50,00 EUR bis 150,00 EUR; für Auskünfte über Grundstücke ohne Begünstigung/Belastung beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Planung und Bauverwaltung *
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck

02507 33-0