Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.

Für nähere Informationen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung

Rechtsgrundlagen 

Zuständige Stelle

Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck

Ansprechpartner