Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und zur teilweisen Deckung der Betriebskosten werden Elternbeiträge erhoben.

Die Beitragspflicht richtet sich nach dem Betreuungsvertrag, der mit der Kindertageseinrichtung abgeschlossen wurde und besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes. Die Beitragspflicht endet mit der Beendigung des Betreuungsvertrages, in der Regel mit Ablauf des Kindergartenjahres zum 31.07.

Weitere Informationen zur Festsetzung der Elternbeiträge stehen Ihnen in diesem Merkblatt zur Verfügung. Die verschiedenen Beitragsstufen können Sie dieser Tabelle entnehmen. Zur Festsetzung des Elternbeitrages wird eine verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen benötigt. Das entsprechende Formular finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen (siehe unten).