Die Gaststättenerlaubnis gem. § 2 GastG NRW ermöglicht es Ihnen, ein Gaststättengewerbe dauerhaft zu betreiben.

Eine Erlaubnis bedarf, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht bzw. verkauft.

Der Erlaubnis bedarf nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig vor Betriebsbeginn beantragt werden. Daher empfehlen wir, frühzeitig den Kontakt mit der zuständigen Ansprechpartnerin aufzunehmen.

Unterlagen

Darüber hinaus behalten wir uns vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen anzufordern.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck

Ansprechpartner