Am Wertstoffhof können bestimmte Abfälle aus Havixbecker Privathaushalten kostenlos in haushaltsüblichen Mengen abgegeben und in die entsprechenden Container eingefüllt werden.

Die Anlieferungen werden stichprobenartig durch die Mitarbeitenden des Wertstoffhofes kontrolliert – dafür sollten die Nutzer*innen des Wertstoffhofes den Personalausweis bereithalten.
Havixbecker, die keine Möglichkeit haben, ihre sperrigen Abfälle zum Wertstoffhof zu transportieren, können die Abholung z.B. beim Entsorgungsunternehmen REMONDIS in Coesfeld (Tel. 02507/944-50) beantragen.

Die Kosten werden direkt mit der Fa. REMONDIS abgerechnet.

Öffnungszeiten

Mittwochs und freitags von 13.30 – 18.00 Uhr, samstags von 09.00 – 13.00 Uhr

Für folgende Stoffe stehen besondere Container bereit:

Altglas

  • Flaschen nach Farben getrennt
  • Flachglas in Form von Scheiben und ähnlichem wird nicht angenommen.

Altholz

  • beschichtete und unbeschichtete Möbelteile aus Holz

 Altkleider

  • Kleider
  • Textilien
  • Schuhe

 Altpapier

  • Sperrige Kartonagen
  • Zeitungen und Zeitschriften

 Bauschutt (kostenpflichtig)

Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten.

 Bauholz (kostenpflichtig)

Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten.

Baumischabfall / Restmüll (kostenpflichtig)

Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten

Beleuchtungskörper

  • Halogenlampen erst ab dem Produktionsdatum 24. März 2006 (ältere Produkte müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden)
  • Gasentladungslampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen

 Elektrogroßgeräte/Altmetall

  • Waschmaschinen
  • Trockner
  • Spülmaschinen
  • Herde
  • Wäscheständer
  • Fahrräder
  • Rasenmäher (ohne Benzin und Öl)
  • Metallteile
  • Gussofen
  • Gusswanne
  • Gefüllte Feuerlöscher sollten beim örtlichen Kundendienst oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden.

 Elektro-Kleingeräte/Elektro-Schrott

  • Monitore
  • Fernseher
  • Computer und Zubehör
  • DVD-Player
  • Videogeräte
  • Elektrokleinteile
  • Lampen
  • Bügeleisen
  • Toaster 

 Folien

  • PE-Folien
  • sperrige Verpackungsfolien

Nicht angenommen werden:

  • Silofolie oder Dachfolien

 Grünabfälle

  • Ast- Strauchwerk
  • Laub
  • Vertikutiergut ausschließlich in den Monaten März bis August
  • Wurzeln (Durchmesser: Wurzeln max. 40 cm, Baumstämme max. 15 cm, Kantenlänge bei Baumstämmen max. 40 cm) soweit die Entsorgung über die Biotonne nicht möglich ist

Nicht angenommen werden:

  • Rasenschnitt und Bioabfälle aus der Küche

 Korksammlung

  • Nur Flaschenkorken aus Kork
  • Korkplatten werden nicht angenommen.

  Kühlgeräte

  • Kühlschränke
  • Kühltruhen

 Kunststoffe

  • Hartkunststoffe, z.B. Kinderspielzeug, Eimer, Kisten / Fässer, . Gartenmöbel, Wäschekörbe aus jeweils einer Kunststoffart. Diese müssen entleert und von anhaftenden Mineralien / Stein befreit sein.
    Anhaftende Metalle, wie Schrauben, Achsen, Beschläge etc. sind kein Problem.

 Nicht angenommen werden:

  • Motorradhelme, Skier, Zelte, Schlauchboote, Bodenbeläge, Gardinenleisten, Stoßstangen, Verkleidungen, Autoreifen, Folien.

Sonderabfall/Schadstoffe

  • Halogenlampen erst ab dem Produktionsdatum 24. März 2006 (ältere Produkte müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden)
  • Gasentladungslampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen

  • Nicht angenommen werden:
    Schadstoffhaltige Substanzen und Gegenstände wie Lacke, Farben, Batterien, Säuren, Verdünner oder PCB-haltige Kleinkondensatoren – sie sind zum Beispiel in älteren Leuchtstoffröhren verwendet worden
    Für die Entsorgung dieser Sonderabfälle steht alle zwei Monate das Schadstoffmobil bereit.

 

Die genauen Termine / Orte stehen im Abfuhrkalender.

Sperrmüll

Gegenstände, die wegen ihrer Größe nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können.

  • Also zum Beispiel Matratzen, Teppiche, Sessel, Liegen, Holztische mit Glas oder Keramik, großes Spielzeug aus Kunststoff und sonstige sperrige Verbundstoffe, die sich nicht trennen lassen.

Tapetenreste oder Entrümpelung von Kleinteilen müssen kostenpflichtig über die Mulde „Baumischabfälle / Restabfälle” entsorgt werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, diese Sachen über Restmüllsäcke zu entsorgen. Diese Säcke können beim Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 5 €/ Sack erworben werden und bei der Restmüllabfuhr neben die Restmülltonne gestellt werden.

Nicht zum Sperrgut gehören Gegenstände aus Bau- und Umbaumaßnahmen.


Styropor
Nur sauberes, weißes Styropor