Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.

Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. beim Standesamt, welches die Eheschließung vorgenommen hat:

  • Geburtsurkunden (der letzten 110 Jahre)
  • beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
    (erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung.)
  • Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
     
  • Eheurkunden (der letzten 80 Jahre)
  • Mehrsprachige internationale Eheurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Eheregister

  • Sterbeurkunden (der letzten 30 Jahre)
  • beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
  • Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden

  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

 

 

Kopien, bzw. beglaubigte Kopien aus älteren Registern erhalten Sie im Archiv des Standesamtes.

Es hilft Ihnen weiter:

Dr. Joachim Eichler

Tel. 02507/1606 oder 1596

E-Mail  eichler@sandsteinmuseum.de oder         
          eichler@gemeinde.havixbeck.de   

 

Urkunde beantragen

  • persönlich vor Ort
    Sie können die benötigten Urkunden bei uns persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
     
  • schriftlich
    Urkunden können außerdem schriftlich, per Post oder per E-Mail, beantragt werden. Sofern es sich nicht um Ihren eigenen Personenstandsfall handelt oder um einen Personenstandsfall von  Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen oder ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, indem Sie ggf. einen vollstreckbaren Titel, einen Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches beifügen.

 

 

Voraussetzungen

  • ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Havixbeck statt
  • die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen 

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

Kosten

Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Jedoch sind
die Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln. 
Die aktuellen Gebührensätze des Standesamtes Havixbeck:

  • 10,00 EUR Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • 10,00 EUR beglaubigte Registerauszüge 
  •   5,00 EUR für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird