Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Diese ist rechtzeitig, mindestens aber vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen.

Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch eine allgemeine Aufstellererlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt. Wurde in den Räumlichkeiten zuvor ein anderes Gewerbe ausgeübt, ist ein Antrag auf Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht zu stellen.

Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.

Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit der angegebenen Ansprechpartnerin in Verbindung.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck

Ansprechpartner