Online-Antrag mit neuem Personalausweis (nPA) möglich

Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, das Führungszeugsnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.  

Jetzt online beantragen

Ohne die Nutzung der Onlinefunktion im Personalausweis, kann das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis den schriftlichen Nachweis das es erforderlich ist
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird und den Verwendungszweck (Aktenzeichen)
  • bei Führungszeugnissen für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird

Kosten

  • 13,00 EUR
  • Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.