Neubegründungen von Lebenspartnerschaften sind seit dem 1. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr möglich (gilt nicht für Nachbeurkundungen von Lebenspartnerschaften, die  im Ausland begründet wurden).

Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für alle) macht seit dem  Eheschließungen zwischen zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts möglich.

 Wer seit 2001 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat kann diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe "umwandeln".

 

Wie können Sie das erreichen?


Melden Sie gemeinsam bei Ihrem Wohnsitzstandesamt die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe an (sh. auch Eheschließung: Anmeldung)

Folgende Unterlagen bringen Sie mit:

  • Ihren Personalausweis oder ausländischen Reisepass
  • Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde und die Geburtsurkunden für beide Partner oder Partnerinnen
    oder
  • Ihren Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister (mit Hinweisen)
    Sofern Sie bei uns in Havixbeck Ihre Lebenspartnerschaft geschlossen haben, haben wir Ihre Daten hier.
  • Ihre aktuelle "erweitere Meldebescheinigung", ausgestellt vom Bürgerbüro
    Auch hier gilt: Wenn Sie in Havixbeck ihren Wohnsitz haben, können wir Ihre Daten anzeigen lassen und Sie müssen diese Bescheinigung nicht mitbringen.

Die Umwandlung kann dann ganz  nüchtern direkt beim für die Anmeldung zuständigen Standesamt erfolgen oder aber in einem Standesamt Ihrer Wahl im Rahmen einer feierlichen Zeremonie. Wenn Sie schon wissen, dass Sie für Ihre Zeremonie Trauzeugen benennen möchten, dann bringen Sie deren Namen und Anschriften bitte auch bereits mit.

Eine Anmeldung reicht maximal ein halbes Jahr in die Zukunft – wer z.B. an ein Ja-Wort und eine große Gartenparty im Juli denkt, kommt frühestens im Januar zu uns

 

Gleichgeschlechtliche Paare, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und jetzt eine Ehe schließen möchten, finden alle wichtigen Informationen dazu ebenfalls im Punkt Eheschließung.

 

Voraussetzungen

  • eine bestehende Lebenspartnerschaft