Für den Biomüll (braune Tonne; graue Tonne mit braunem Deckel) gibt es kostenpflichtige Sammelgefäße in den Größen 

  • 120 Liter
  • 240 Liter

Mit der Biotonne sind die im Haushalt oder auf dem Grundstück anfallenden organischen Abfälle (Küchen- und Gartenabfälle) zu entsorgen.
Die Biotonnen werden im Wechsel mit dem grauen Restmüllgefäß, also alle zwei Wochen, entleert.

Anfallender Biomüll kann auch von den Grundstückseigentümern kompostiert werden.
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an das Biomüllgefäß kann von der Gemeinde erteilt werden, wenn die Grundstückseigentümer*innen darlegen, dass sie fachlich und technisch in der Lage sind, alle organischen Abfälle, die auf ihrem Grundstück und in ihrem Haushalt anfallen, ordnungsgemäß und schadlos zu kompostieren. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer (z.B. Ratten) nicht beeinträchtigt wird.

Mit dem u.a. Formular können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne stellen. Der Antrag kann per Post oder per Mail eingereicht werden.

Informationen zum Biofilter, der Geruchsbildungen minimiert und gegen Maden und Fliegen in der Tonne vorbeugt, finden Sie unter Biofilter (Remondis).