Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellende Personen können einen Antrag beim Bürgerbüro der Gemeinde Havixbeck auf einen EU-einheitlichen Parkausweis stellen. Dieser wird mit einem Lichtbild versehen. Mit der Ausstellung Ihres Parkausweises duch den Kreis Coesfeld erhalten Sie eine Broschüre, die die Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern der Europäischen Union erklärt.

Mit dem ausgelegten Parkausweis dürfen Sie in Deutschland:

  • im eingeschränkten Haltverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden parken (Parkscheibe erforderlich)
  • im Zonenhaltverbot und auf gekennzeichneten öffentlichen Parkflächen die zugelassene Parkdauer überschreiten
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung parken
  • auf Parkplätzen, die durch das Schild "Rollstuhlfahrersymbol" gekennzeichnet sind, parken
  • außerhalb der gekennzeichneten Flächen im verkehrsberuhigten Bereich parken, wenn der Durchgangsverkehr nich behindert wird

Der Parkausweis darf jedoch nicht genutzt werden, wenn lediglich Besorgungen für den Inhaber des Parkausweises gemacht werden!

 

Voraussetzungen

  • Es muss ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl vorhanden sein.

Unterlagen

  • 1 Passfoto
  • Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.)
  • Beim Umtausch zusätzlich bitte den alten "Sonderparkausweis" mitbringen

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck

Ansprechpartner